Stiefkindadoption
ist die Adoption des leiblichen Kindes der/des Partner_in in der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe. Durch die Stiefkindadoption können gleichgeschlechtliche Partner_innen beide rechtliche Eltern werden. Ohne Stiefkindadoption ist z.B. die Ehefrau der gebärenden Mutter nicht mit dem Kind verwandt.
Je nachdem, ob die Stiefkindadoption durchgeführt wurde oder nicht, ergeben sich also auch andere unterhaltsrechtliche und erbrechtliche Folgen für die Eltern untereinander sowie für das Kind bzw. die Kinder.
Heterosexuelle Paare müssen bei Familiengründung mit Spendersamen keine Stiefkindadoption durchlaufen, sie sind mit der Geburt des Kindes auch rechtliche Eltern des Kindes, also unabhängig davon, ob sie genetische Eltern sind.
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