Inter* / Intergeschlechtlichkeit
Inter* bezeichnet Menschen, deren angeborene Merkmale weder ausschließlich „männlich“ noch ausschließlich „weiblich“ sind. Die Merkmale können gleichzeitig typisch für diese beiden oder nicht eindeutig für eines von diesen Geschlechtern sein. Das kann sich in den sekundären Geschlechtsmerkmalen (z.B. Muskelmasse, Haarverteilung, Brüste und Statur) zeigen oder in den primären Geschlechtsorganen (Fortpflanzungsorgane und Genitalien) und/oder in chromosomalen Strukturen und Hormonen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Oktober 2017 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html,sog. Dritte Option) wurde das Personenstandsrecht angepasst. Damit wurde es für Inter*Personen möglich, eine dritte Bezeichnung außer männlich und weiblich wählen zu können.
Das Info-Portal inter-nrw.de bietet vielfältige Informationen zur Intergeschlechtlichkeit. Eltern, Lehrkräfte, medizinisches Fachpersonal oder Medien können sich hier informieren und werden für das Thema sensibilisiert.
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